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Übertragungen in der Abwicklung von Banken

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Dr. Harald Wunderlich

BaFin veröffentlicht Erstfassung der MaStrukturelle Abwicklungsinstrumente

Anforderungen

Die BaFin hat im Februar 2024 erstmalig die Mindestanforderungen für strukturelle Abwicklungsinstrumente herausgegeben, welches die Vorgaben des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes für die Übertragung von Unternehmensanteilen im Abwicklungsfall konkretisiert. Hierzu stellt das BaFin-Rundschreiben die Erwartungen an Inhalt und Umfang der Abwicklungsplanung vor und gibt Anforderungen an die Durchführung der Abwicklung im Krisenfall in den verschiedenen Varianten vor. Es ergänzt die Reihe von bestehenden Rundschreiben zur Abwicklungsplanung, welche zum gleichen Veröffentlichungstermin einige Erweiterungen erfahren haben.

Herausforderungen

Wir geben eine Einordnung in die bestehende Anforderungslandschaft und fassen die neuen Mindestanforderungen zur Übertragung in Abwicklungen zusammen. Die Umsetzung dieser Anforderungen zur Herstellung der Abwicklungsfähigkeit kann dabei den Umbau der Organisationsstruktur eines Instituts und gruppenangehöriger Unternehmen, ihrer IT-Systeme des Portfoliomanagements und nachgelagerten Reportings, Risikoberechnungen und Bilanzerstellung nach sich ziehen.

Ihr starker Partner

Die im Rundschreiben geforderten Konzepte, umfangreichen Datenanalysen und resultierenden Umbaumaßnahmen können größeren Projektdruck auf ein Institut ausüben. Dank unserer langjährigen Expertise in der Projektarbeit bei Banken, die technisch anspruchsvolle Analysen mit dem fachlichen Know-How des Bankbetriebs verbindet, ist d-fine Ihr idealer Partner für alle Aspekte der Abwicklungsplanung.

Unsere Experten beraten Sie gerne.

 

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